Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGesetzbuch umfasst als umfangreichste Gutachtenerstellung alle Anforderungen, die durch den Gesetzgeber aufgestellten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften zur Immobilienbewertung gefordert werden.

So ist der Verkehrswert insbesondere bei dem Verkauf einer Immobilie als neutrale Verhandlungsbasis von großem Nutzen. Zusätzlich wird der Verkehrswert ebenfalls bei folgenden Anlässen zugrunde gelegt:

  • Finanzierung (Benennung des Gutachters gewöhnlich durch die Bank, siehe auch Beleihungswertgutachten)
  • Erbschaft und Schenkung
  • Trennung
  • Bewertung des Immobilienvermögens
  • Bewertung für bilanzielle Zwecke


Während vor der endgültigen Kaufentscheidung eine überschlägliche Wertschätzung als Entscheidungshilfe (siehe Kaufberatung) gewöhnlich genügt, sollte der Hauseigentümer oder Unternehmer den Wert seiner Immobilie in einem regelgerechten Gutachten feststellen lassen. Ein solches Gutachten dient bei Verhandlungen mit Banken, potentiellen Käufern und Versicherungen immer als belastbare Grundlage.

Parallel zur Wertermittlung können wir aufgrund unserer zweifachen Qualifikation auch eventuelle Bauschäden im Bewertungsobjekt näher untersuchen. Gerne beraten wir Sie individuell, welche Art von Gutachten in Ihrem Fall benötigt wird. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen sich u.a. zu Wertgutachten beraten.

 

Rechte und Lasten

Häufig sind Grundstücke mit Rechten für Dritte belastet. Diese Eintragungen führen oft zu einer Wertrelevanz, weil die Nutzungsmöglichkeiten oder die Marktgängigkeit eines Grundstücks hierdurch eingeschränkt sein können. Hierunter fallen u.a.

  • Altlasten
  • Baulasten
  • Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
  • Erbbaurecht
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vorkaufsrecht
  • Wohnrechte und Nießbrauchrechte
     

Sowohl bei der Bewertung sowie bei der Begründung oder bei der Löschung eines Rechts, sollten Sie den Geldwert aus eigenem Interesse kennen. Nutzen Sie unsere Beratung. Wir ermitteln für Sie den Wert eines Rechts.