Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuer in Aachen
Die (neue) Grundsteuer stellt auch in Aachen einen erheblichen Kostenfaktor für viele Immobilienbesitzer dar. Durch die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert für die Grundsteuer nachzuweisen, ergeben sich bedeutende finanzielle Vorteile.
Bisher war ein solcher Nachweis in Aachen und in Nordrhein-Westfalen nicht möglich. In 2024 wurde das neue Grundsteuerhebesatzgesetz (NWGrStHsG) beschlossen, das diese Option nun auch für Immobilienbesitzer in Aachen eröffnet.
Eigentümer und Sachverständige aus Aachen profitieren damit von einer neuen Möglichkeit, den Grundsteuerwert ihrer Immobilien zu reduzieren und bares Geld zu sparen.
Hintergrund: Neue Grundsteuerregelung in Aachen
Am 4. Juli 2024 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Einführung einer fakultativen Festsetzung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer“ (NWGrStHsG) beschlossen.
Dieses Gesetz schafft die Grundlage dafür, dass Immobilienbesitzer in Aachen erstmals einen niedrigeren gemeinen Wert für die Berechnung der Grundsteuer geltend machen können.
Wichtigster Bestandteil ist § 2 NWGrStHsG:
Der niedrigere gemeine Wert ist anzusetzen, wenn der Eigentümer nachweist, dass der festgestellte Grundsteuerwert mindestens 40 % über dem tatsächlichen gemeinen Wert der Immobilie liegt.
Diese Regelung basiert auf den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (§ 198 BewG, § 220 BewG und § 227 BewG).
Wichtige Vorteile für Immobilienbesitzer und Sachverständige in Aachen
Mit der Einführung dieser neuen Möglichkeit ist Aachen eines der ersten Gebiete, in denen der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts möglich ist.
Das eröffnet große Chancen für:
- Immobilienbesitzer in Aachen, die ihre Grundsteuerbelastung senken möchten
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter, die entsprechende Gutachten erstellen können
In Aachen und Umgebung betrifft diese Neuregelung tausende Immobilien. Fachleute rechnen damit, dass sich auch in weiteren Regionen ähnliche Möglichkeiten ergeben werden.
Fazit: Grundsteuer in Aachen clever reduzieren
Das neue Grundsteuerhebesatzgesetz bietet Immobilienbesitzern in Aachen eine attraktive Möglichkeit, die Grundsteuer durch den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts deutlich zu reduzieren.
Wer nachweist, dass der angesetzte Wert der Immobilie überhöht ist, kann bares Geld sparen und seine jährliche Steuerlast nachhaltig senken.
Unser Tipp:
Immobilieneigentümer aus Aachen sollten jetzt prüfen lassen, ob sie durch ein professionelles Sachverständigengutachten von dieser neuen Regelung profitieren können!
