Alternativ zu einem umfangreichen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, ist eine im Umfang zum Verkehrswertgutachten reduzierte Marktwertschätzung in der Lage, einen marktgängigen Wert für eine Immobilie zu ermitteln. 

Die zugrunde gelegten Kennwerte und Rechenmethoden sind hierbei identisch zum Verkehrswertgutachten, allerdings sind die textlichen Beschreibungen, wie u.a. Makro- und Mikrolage, derzeitige Marktsituation, Wirtschaftsstruktur sowie eine detaillierte Baubeschreibung und Definition des Gebäudestandards nur begrenzt Inhalt der Marktwertschätzung.

Eine Marktwertschätzung eignet sich insbesondere bei Anlässen, die eine Einigkeit der Vertragspartner voraussetzt so zum Beispiel bei:

  • dem Verkauf innerhalb der Familie,
  • Plausibilisierung bei konkret avisiertem Kauf/Verkauf
  • zur Marktwertermittlung vor Verkauf der Immobilie
  • dem Ankauf eines unbebauten Grundstücks


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