Kennen Sie den Begriff Beleihungswertgutachten?  In einem Beleihungswertgutachten wird der Wert einer Immobilie ähnlich wie beim Verkehrswert ermittelt. Da dieser Wert der Bank als Finanzierungsgrundlage dient, werden allerdings andere Sicherheitsparameter berücksichtigt. Diese werden dann unter anderen Gesichtspunkten und nach speziellen Rechtgrundlagen ermittelt. Die Rechtsgrundlage einer Beleihungswertermittlung bildet seit dem 01. August 2006 die Beleihungswertverordnung (BelWertV).

Seit vielen Jahren sind wir für diverse Banken tätig und garantieren durch ständige Weiterbildung und nationale sowie internationale Akkreditierung eine entsprechende Markt- und Fachkenntniss. Durch unser Beleihungswertgutachten haben Sie eine sichere Grundlage zur Verhandlung mit den Banken.

Weitere Beispiele finden Sie in unseren Referenzen. Melden Sie sich für eine unverbindliche Anfrage zu einem Beleihungswertgutachten unter 0241 - 9008647 oder via Mail an info@witte-ingenieurbuero.de