Der Verkehrswert ist der Wert einer Sache im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu einem bestimmten Zeitpunkt, ohne Rücksicht auf besondere Umstände oder persönliche Verhältnisse.
Er ist daher keineswegs immer mit dem Preis übereinstimmend, der ja stark von den Umständen und Verhältnissen bestimmt wird.

Trotzdem ist der Verkehrswert bei Verkauf einer Immobilie als neutrale Verhandlungsbasis von großem Nutzen. Auch in anderen Fällen wird der Verkehrswert zugrundegelegt, z.B. bei

• Finanzierung (Benennung des Gutachters gewöhnlich durch die Bank)
• Versicherung (Wertermittlung gewöhnlich durch Gutachter der Versicherung)
• Erbschaft und Schenkung
• Trennung / Ermittlung des Zugewinnanteils

Während vor der endgültigen Kaufentscheidung eine überschlägliche Wertschätzung als Entscheidungshilfe (siehe Kaufberatung) gewöhnlich genügt, sollte der Hauseigentümer den Wert seiner Immobilie in einem regelgerechten Gutachten feststellen lassen. Ein solches Gutachten ist bei Verhandlungen mit Banken und Versicherungen oft von großem Nutzen.

Parallel zur Wertermittlung können wir aufgrund unserer zweifachen Qualifikation auch eventuelle Bauschäden im Bewertungsobjekt näher untersuchen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Sanierungsplanung weiter.

 

   
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