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Der Verkehrswert ist der Wert einer Sache im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu einem bestimmten
Zeitpunkt, ohne Rücksicht auf besondere Umstände oder
persönliche Verhältnisse.
Er ist daher keineswegs immer mit dem Preis
übereinstimmend, der ja stark von den Umständen und
Verhältnissen bestimmt wird.
Trotzdem ist der Verkehrswert bei Verkauf einer
Immobilie als neutrale Verhandlungsbasis von großem
Nutzen. Auch in anderen Fällen wird der Verkehrswert
zugrundegelegt, z.B. bei
• Finanzierung (Benennung des Gutachters gewöhnlich
durch die Bank)
• Versicherung (Wertermittlung gewöhnlich durch
Gutachter der Versicherung)
• Erbschaft und Schenkung
• Trennung / Ermittlung des Zugewinnanteils
Während vor der endgültigen Kaufentscheidung eine
überschlägliche Wertschätzung als Entscheidungshilfe (siehe
Kaufberatung) gewöhnlich genügt, sollte der
Hauseigentümer den Wert seiner Immobilie in einem
regelgerechten Gutachten feststellen lassen. Ein solches
Gutachten ist bei Verhandlungen mit Banken und
Versicherungen oft von großem Nutzen.
Parallel zur Wertermittlung können wir aufgrund unserer
zweifachen Qualifikation auch eventuelle Bauschäden im
Bewertungsobjekt näher untersuchen. Gerne helfen wir
Ihnen auch bei der
Sanierungsplanung weiter.
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